ESG
(Environment, Social und Governance)
Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung)
Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment, Social, Governance – ESG) bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte. Die Valeria Capital AG ist sich ihrer Verantwortung zur Sicherstellung einer lebenswerten Zukunft für die nächsten Generationen bewusst. Die Valeria Capital AG setzt derzeit die gemäss den EU-Regularien vorgesehenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken beim Investitionsentscheidungsprozess nicht um und berücksichtigt folglich die nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren nicht. Dies liegt unter anderem daran, dass noch nicht sämtliche relevanten Informationen dazu verfügbar sind. Die Vergütungspolitik der Valeria Capital AG setzt keine negativen Anreize zur Ausserachtlassung von Nachhaltigkeitsrisiken. Wir werden aber in diesem Bereich die Entwicklungen eng verfolgen und werden an dieser Stelle über allfällige Veränderungen informieren.
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 Offenlegungsverordnung)
Nachhaltigkeitsfaktoren sind gemäss Offenlegungsverordnung Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Unter den wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen sind erhebliche negative Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu verstehen. Die Valeria Capital AG berücksichtigt derzeit keine nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen. So sind z.B. aktuell noch nicht alle Unternehmen verpflichtet, über entsprechende Nachhaltigkeitsfaktoren zu berichten bzw. eine nicht finanzielle Berichterstattung zu diesen Themen abzugeben. Es liegen daher keine ausreichenden Daten zur umfassenden Feststellung und Gewichtung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen vor. Die Datenverfügbarkeit wird regelmässig beobachtet, um zu prüfen, ob die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden können.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Art. 5 Offenlegungsverordnung)
Auf die Vergütungspolitik der Valeria Capital AG hat die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken keine Auswirkung. Die Vergütungspolitik setzt bei Investitionsentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung bzw. hinsichtlich der Anlagestrategien, welche von der Valeria Capital AG vorgegeben werden, keine Anreize zum Eingehen von übermässigen Nachhaltigkeitsrisiken gemäss Offenlegungsverordnung.
​
​
​
Auf Wunsch des Kunden werden gerne weitere Einzelheiten zum Thema Nachhaltigkeit und zu den vorstehenden Informationen zur Verfügung gestellt.